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Fahrradversicherung kann Einzelteile vom Schutz ausschließen

20. Juli 2012 | 8:05 Uhr

München (dapd). Eine Fahrradversicherung kann die Leistung bei einem Diebstahl beschränken und nur zahlen, wenn das Fahrrad als Ganzes gestohlen wird. Ein Klau von Einzelteilen ist dann nicht versichert, wenn die Versicherungsbedingungen das ausschließen, wie das Amtsgericht München entschied (Aktenzeichen: 212 C 14241/11). In dem Fall waren einem Mann 500 Euro teure Stoßdämpfer vom Rad gestohlen wurden. Von seiner Versicherung bekam er trotzdem nichts, weil das Fahrrad als Ganzes noch da war.

dapd.djn/T2012071102691/ome/k2120/ph

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