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Kosten für Home-Office können voll absetzbar sein

17. Juli 2012 | 8:05 Uhr

Neutstadt/Weinstraße (dapd). Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.

Das Gericht sah darin keine typische Arbeitszimmer-Konstellation, die dazu führen würde, dass die Kosten nicht absetzbar sind. Denn der Arbeitnehmer hatte gar keine Möglichkeit, an den vereinbarten Tagen im Büro zu arbeiten. Die Aufwendungen für das Home-Office sind damit in diesem Sonderfall als Werbungskosten absetzbar.

dapd.djn/T2012071602225/ome/K2120/rad

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