Garagen nicht zweckentfremdet nutzen
5. Juli 2012 | 8:25 UhrBerlin (dapd). Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos. Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, der macht sicher nichts falsch, meint der Verband Privater Bauherren (VPB). Problematisch wird es aber, wenn aus der Garage nach und nach ein Hobbyraum, eine Werkstatt oder gar ein Partyraum wird. Dann handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Diese muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden.
dapd.djn/T2012070403223/kaf/K2120/mwo
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