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Bundesgerichtshof kassiert anlegerfreundliche Lehman-Urteile

3. Juli 2012 | 13:25 Uhr

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat zum zweiten Mal zu Lehman-Zertifikaten verhandelt und vier anlegerfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt aufgehoben (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10). Die Kläger hatten in den Verfahren argumentiert, der Verkauf der Zertifikate sei ein Kommissionsgeschäft gewesen. Bei einem solchen Geschäft hätten die Banken aber ihre Provisionen offenlegen müssen.

Das sahen die Bundesrichter anders: Bei einem Kommissionsgeschäft müssen beratende Banken ihre Kunden - wie auch bei einem Verkauf - nicht über Vertriebsprovisionen aufklären, die sie selbst vom Herausgeber der Zertifikate erhalten. Hinsichtlich des Verlustrisikos sehen die Bundesrichter die Aufklärungspflicht eventuell verletzt, weil die Banken die Funktionsweise der Zertifikate möglicherweise nicht ausreichend erläutert hätten. Jetzt müssen die Vorinstanzen klären, ob das jeweils der Fall war. Die Anleger könnten dann doch noch ihre Ansprüche durchsetzen.

dapd.djn/T2012063000712/ome/K2120/rad

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