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Auch Rentner können Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

8. März 2012 | 8:05 Uhr

Hannover (dapd). Wer neben seiner Rente oder Pension noch etwas Geld hinzuverdient, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen (Az.:12 K 264/09) hervor.

Bei der Beantwortung der Frage, wo der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt, bleibt der Status als Rentner außen vor. Es geht nur um die Tätigkeiten, mit denen aktiv Geld verdient wird. Findet diese Tätigkeit ausschließlich im Arbeitszimmer statt, müssen die Kosten voll anerkannt werden, weil dann der Mittelpunkt des Jobs im häuslichen Arbeitszimmer liegt.

dapd.djn/ome/K2120/rad

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