Justizministerin: Gesetzliche Regelung der Beschneidung kompliziert
22. Juli 2012 | 10:45 Uhr
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Berlin (dapd). Die Beschneidung von Jungen in einem juristisch wasserfesten Gesetz zu regeln, ist nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums schwer. "Die Sache ist komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen, wie sich das einige vorstellen", sagte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Nachrichten-Magazin "Der Spiegel". Die FDP-Politikerin hält es für möglich, dass eine gesetzliche Regelung der Beschneidung am Ende in Karlsruhe landen wird.
"Ich schließe nach dieser emotionalen Debatte nicht aus, dass das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht kommt", sagte die Bundesjustizministerin. "Da werden die Richter zu beurteilen haben, ob sie die Grundrechtsabwägung teilen, die wir vornehmen werden."
Leutheusser-Schnarrenberger riet von einer Grundsatzdebatte über das Verhältnis von Staat und Religion ab. "Wir brauchen eine eng begrenzte Regelung für die Beschneidung von Jungen", sagte die FDP-Politikerin.
dapd
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Wie könnten exhibitionistische Handlungen eventuell vermieden werden?
Die Beschneidung von Jungen ist außer einem religiösen Ritual auch ein Mittel um die Masturbation zu verhindern – so in einen Beitrag vom 11.07.12 in einer seriösen Tageszeitung (WAZ) zu lesen. Wenn das tatsächlich zutreffen würde, gäbe es in den islamischen Ländern keine männliche Exhibitionisten. Somit wäre die Beschneidung in unserem Land/Kultur bei mehrfach auffallenden Exhibitionisten die bei ihren Vorzeigeaktion onanieren ein geeignetes Mittel sie von ihrer Zeigelust/Sucht zu befreien. Da jedoch so gut wie in allen Religionen die Sexualität ein Tabu ist und auf Teufel komm raus geheuchelt wird und Doppelmoral zwangsläufig die Folge ist, müsste das erst objektiv und sachlich überprüft werden ob diese These mit der Beschneidung überhaupt zutrifft. Ich glaube allerdings nicht daran. Alfred Esser