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Wulff hat kein Anrecht auf Sonderleistungen des Landes Niedersachsen

10. März 2012 | 16:35 Uhr

Foto: dapd

Frankfurt/Main (dapd). Der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff hat aus seiner Zeit als Ministerpräsident von Niedersachsen kein Anrecht auf ein Büro, Dienstwagen, Fahrer oder Mitarbeiter. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" unter Berufung auf die Staatskanzlei in Hannover. Allerdings stehe Wulff noch bis Juni ein Übergangsgeld zu. Außerdem habe er nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahrs im Juni 2019 Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von monatlich 4.600 Euro. Das sind 33 Prozent seiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge in Höhe von etwa 14.000 Euro brutto.

Sowohl Übergangsgeld als auch Ruhebezüge sind nach Angaben der Staatskanzlei voll auf Wulffs Ehrensold in Höhe von 199.000 Euro im Jahr anzurechnen. Die Einzelheiten der Anrechnung würden gegenwärtig mit dem Präsidialamt abgestimmt.

dapd

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