Diskussion um Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg
17. Februar 2011 | 6:35 Uhr
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Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert die Aufklärung der Plagiatsvorwürfe gegen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). “Die Plagiatsvorwürfe gegen den Verteidigungsminister sollten ganz in Ruhe aufgeklärt werden”, sagte die FDP-Politikerin dem “Hamburger Abendblatt”. “Aufgeregte Kommentare sollten genauso unterbleiben wie Vorverurteilungen.”
Guttenberg soll nach Recherchen des Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano in seiner Dissertation einige Passagen wortwörtlich von anderen Autoren übernommen, ohne dies wie vorgeschrieben zu kennzeichnen. Der Minister hat den Vorwurf der Täuschung als abstrus zurückgewiesen.
Die Passauer Politikwissenschaftlerin Barbara Zehnpfennig verlangte, dass der Verteidigungsminister seinen Doktortitel verliert. “Das muss zur Aberkennung des Doktortitels führen”, sagte Zehnpfennig der Zeitung “Die Welt”. Guttenberg hatte die ersten Absätze der Einleitung seiner Dissertation aus einem Aufsatz Zehnpfennigs abgeschrieben, der im Jahre 1997 in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” erschienen war. Der CSU-Politiker hatte dies nicht als Zitat gekennzeichnet. “Es ist mir unverständlich, wie man sich solch eine Blöße geben kann”, sagte Zehnpfennig. Guttenberg habe sich dumm verhalten.
Der Frankfurter Europarechtler Felix Hanschmann, der gemeinsam mit Fischer-Lescano die Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg erhoben hat, interpretierte die Reaktionen des Ministers auf die Vorwürfe als ein Schuldeingeständnis. Guttenberg räume in seiner öffentlichen Erklärung bereits vereinzelte Verstöße ein. “Offenbar hält er die von uns formulierten Vorwürfe nicht für aus der Luft gegriffen”, sagte Hanschmann der “Passauer Neuen Presse”.
Fischer-Lescano wirft Guttenberg auch vor, mit seiner Dissertation gegen die Promotionsordnung der Universität Bayreuth verstoßen zu haben. Die “Financial Times Deutschland” zitierte vorab aus Fischer-Lescanos Rezension für die Fachzeitschrift “Kritische Justiz”, Guttenbergs Umgang mit wörtlichen Zitaten anderer Autoren sei so systematisch, dass es schwer sei zu sehen, wie die Arbeit in Einklang mit den Vorgaben der Promotionsordnung gebracht werden könne. Zudem seien Texte, aus denen sich der Autor bedient habe, teilweise nicht im Literaturverzeichnis der Arbeit aufgeführt.
dapd
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