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Neue Leitlinien der Bischöfe

31. August 2010 | 19:05 Uhr

Foto: dapd

Trier (ddp). Die verschärften Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch sehen eine weitgehende Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen vor. Sobald "tatsächliche Anhaltspunkte" für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vorlägen, werde die Information an die Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet, heißt es in den neuen Leitlinien, die die Bischofskonferenz am Dienstag in Trier vorstellte.

Diese Pflicht entfalle nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers oder dessen Erziehungsberechtigten entspreche und ein Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig sei, sagte der DBK-Missbrauchsbeauftragte, der Trierer Bischof Stephan Ackermann. In jedem Fall müsse die Staatsanwaltschaft aber eingeschaltet werden, "wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten".

Die Bischofskonferenz hatte im Februar beschlossen, ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche aus dem Jahr 2002 zu überarbeiten. Zu den umstrittenen Punkten unter den Bischöfen zählte insbesondere die Frage, ob bei jedem Verdachtsfall grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, auch wenn das Opfer dies nicht wünscht.

Die Neufassung der Leitlinien soll ferner die Prävention verbessern: Daher muss von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, künftig ein erweitertes politisches Führungszeugnis eingeholt werden. Hilfen für Opfer sollen dem Dokument zufolge im Einzelfall festgelegt werden. "Zu den Hilfsangeboten gehören seelsorgerische und therapeutische Hilfen", sagte Ackermann. Die Frage einer finanziellen Entschädigung von Missbrauchsopfern ist in den Leitlinien nicht geregelt. "Wir werden uns dem Thema aber stellen", sagte Ackermann. Konkreteres werde nach Beratungen zwischen der Bischofs- und der Ordenskonferenz dann dem Runden Tisch der Bundesregierung unterbreitet.

Vor der Pressekonferenz war der Vorsitzende des Netzwerks Betroffener von sexueller Gewalt, Norbert Denef, des Saales im Bischöflichen Palais verwiesen worden. Er hatte lautstark protestiert und beklagt, dass die Opfer bei der Erstellung der neuen Leitlinien nicht beteiligt worden seien.

Die katholische Kirche ziehe aus bisherigen Schwächen die richtigen Lehren, begrüßte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die neuen Leitlinien. Allerdings werde noch nicht deutlich, wie die Kirche mit Fällen umgehe, in denen das Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspreche.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) lobte die frühzeitige Einschaltung staatlicher Stellen als richtigen und notwendigen Schritt. Auch sei die Kirche "auf dem richtigen Weg", wenn sie den Opfern und ihren Angehörigen mit einer festen Anlaufstelle Hilfen anbiete oder vermittle.

Die Basisbewegung "Wir sind Kirche" sieht zwar "notwendige Schritte in die richtige Richtung", vor allem was die generelle Anzeigenpflicht angehe. Allerdings reiche dies noch "bei weitem nicht aus". Ein Schwachpunkt sei vor allem die "zu geringe Unabhängigkeit der zuständigen Ansprechpersonen". Wichtige Aspekte wie die Entschädigungsfrage und die Prävention seien zudem ausgeklammert worden.

Die neuen Leitlinien treten am 1. September 2010 in Kraft.

ddp

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