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Geldstrafen von je 2500 Euro wegen übler Nachrede

13. August 2010 | 13:00 Uhr

Foto: dapd

Dresden (ddp). Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die „Sachsensumpf“-Affäre hat das Dresdner Amtsgericht zwei Journalisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen übler Nachrede müssen sie jeweils 2500 Euro bezahlen. Die Verurteilung zu 50 Tagessätzen zu je 50 Euro bezieht sich auf einen Artikel in dem Online-Portal „zeit.de“. Von den Tatvorwürfen der falschen Tatsachenbehauptung, der üblen Nachrede und der Verleumdung in Bezug auf einen Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ wurden die Leipziger Journalisten freigesprochen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hielt die Verurteilung für überzogen.

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Geldstrafen von jeweils 6000 Euro plädiert hatte. Die Nebenklage hatte sogar eine Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung wollte Freisprüche erreichen. Die freien Journalisten hatten vor zwei Jahren zur „Sachsensumpf“-Affäre recherchiert. In den Artikeln ging es um zwei hochrangige Juristen, die angeblich in dem Leipziger Bordell „Jasmin“ verkehrt haben und von ehemaligen Prostituierten belastet worden sein sollen.

Für den „Spiegel“-Artikel hatte ein dritter Journalist die Verantwortung für die fraglichen Formulierungen übernommen und eine Geldstrafe gezahlt. Zudem druckte das Magazin später eine Korrektur. Richter Hermann Hepp-Schwab sprach in Bezug auf den „Spiegel“-Artikel ebenfalls von „schwerwiegenden journalistischen Fehlern“, konnte allerdings eine Mittäterschaft der Angeklagten nicht belegen.

Der Richter bemängelte in der Urteilsbegründung insbesondere eine in dem „zeit.de“-Artikel aufgeworfene Frage zur Ermittlungsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Leipziger Bordell: „Gerieten sie (die Polizisten) unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?“ Aus Sicht des Gerichts steckt darin eine Tatsachenbehauptung und damit ein schwerwiegender, ehrabschneidender Vorwurf gegen die Polizisten. Hepp-Schwab sagte: „Dies war keine offene Frage, sondern eine Tatsachenbehauptung.“ Er ging zudem von einem Vorsatz aus.

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Beide Journalisten kündigten an, gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einzulegen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Urteil des Amtsgerichts ist aus ihrer Sicht eine Fehlentscheidung. Mit einer Verurteilung hatten sie zwar wegen des Verlaufs des Prozesses gerechnet, allerdings nicht mit diesem Aspekt der Urteilsbegründung, wegen einer Frage verurteilt zu werden.

„Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern“, sagte DJV-Bundeschef Michael Konken. Aus Sicht des Verbands, der die Angeklagten in dem Rechtsstreit unterstützt, wurden „völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert“. Statt mit Mitteln des Presserechts sei mit denen des Strafrechts vorgegangen worden.

Die „Sachsensumpf“-Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, die sie dann wieder einstellte.

ddp

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