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Böhmer verteidigt geplante Grundgesetzänderung bei Jobcentern

8. Februar 2010 | 12:15 Uhr

Foto: dapd

Halle (ddp-lsa). Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hat die von der Union geplante Grundgesetzänderung für den Erhalt der Jobcenter verteidigt. „Wir wollen nicht alles zerschlagen und neu machen, schon gar nicht in der wirtschaftlich schwierigen Zeit“, sagte Böhmer am Montag dem Radiosender MDR Info. Dies könne auch den Beschäftigten in den Jobcentern und den Arbeitslosen nicht zugemutet werden. Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) begrüßte die Einigung der CDU.

CDU und CSU hätten sich deshalb auf die Linie geeinigt, das Grundgesetz so zu ändern, dass „der Bund das Recht bekommt, den Vollzug seiner Aufgaben zusammen mit den Kommunen zu organisieren“, sagte Böhmer weiter. Ziel sei es, „die Funktionsstrukturen, die gut sind“, möglichst zu erhalten. Eine Grundgesetzänderung in dem Sinne, „der Bund bezahlt und besorgt das Geld und die Kommunen können machen, was sie wollen“, werde es nicht geben, betonte Böhmer.

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Der Ministerpräsident verwies darauf, dass es nicht grundsätzlich an der Verwaltungsform liege, ob die Betreuung der Arbeitslosen funktioniere oder nicht. Es gebe sowohl gut laufende Arbeitsgemeinschaften als auch gut laufende Optionsgemeinden, die die Arbeitslosen in Eigenregie betreuten. In beiden Bereichen gebe es aber auch Fälle, „wo es nicht so richtig klappt“.

Darüber hinaus hält Böhmer eine Einigung mit der SPD über eine Grundgesetzeinigung für möglich. In vielen Punkten sei man sich schon sehr nahe gekommen. Knackpunkt sei aber noch immer das Bestreben der SPD, die Zahl der Optionsgemeinden zu begrenzen. Er halte dies verfassungsrechtlich nicht für möglich, sagte Böhmer.

Bullerjahn kündigte an, das Verhandlungsangebot der Union prüfen zu wollen. Mit der Entscheidung für eine Grundgesetzänderung sei jetzt die Voraussetzung geschaffen worden, dass es bei der zukünftigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht zu chaotischen Verhältnissen komme. Es wäre niemandem, schon gar nicht den Betroffenen zu vermitteln gewesen, dass in Zukunft zwei unterschiedliche Anlaufstellen zuständig sein sollen, betonte Bullerjahn.

(ddp)

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