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Sohn des Angeklagten macht keine Angaben im Doppelmord-Prozess

27. Februar 2012 | 18:05 Uhr

Foto: dapd

München (dapd-bay). Einer der Söhne des Angeklagten hat am Montag im Prozess um den Doppelmord an den Mädchen aus Krailling von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der 14-Jährige hatte laut Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München keinerlei Angaben machen wollen. Die Öffentlichkeit war während der Anwesenheit des Jugendlichen von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51 Jahre alten angeklagten Vater von sechs Kindern vor, seine acht und elf Jahre alten Nichten im März vergangenen Jahres aus Habgier ermordet zu haben.

Ein Mitgefangener von Thomas S. sagte am Montag aus, für ihn gebe es keinen Zweifel an dessen Täterschaft. Der Mann gab an, er habe sich mit dem Angeklagten in der ersten Zeit der gemeinsamen Haft "fast täglich über die Tat unterhalten". Der Mann habe auch den Tatablauf geschildert, ohne dabei allerdings konkret zuzugeben, dass er der Täter sei. Jedoch seien sowohl Mithäftlinge als auch Gefängnispersonal von der Schuld des Angeklagten überzeugt gewesen.

Einmal habe er sich mit dem Angeklagten über "Aggressionen und Totschlag" unterhalten, schilderte der wegen Betrugs verurteilte Zeuge. Dabei habe er zu Thomas S. gesagt, dass er durchaus Verständnis für derartige Affekttaten habe. Daraufhin habe der Angeklagte erwidert: "Dann muss ich wohl doch ein Geständnis ablegen". Außerdem habe sich S. sehr erfreut über ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sicherungsverwahrung im Mai vergangenen Jahres geäußert, weil er davon ausgegangen sei, er könne maximal zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Am Vormittag hatte bereits ein Zeuge über Unstimmigkeiten beim Hausbau der Familie des Angeklagten berichtet. 2009 hatte der Mann nach eigenen Angaben Spenden in Höhe von 10.000 Euro in seinem Freundeskreis aufgetrieben, um der Familie durch die Vermittlung einer Stiftung bei der Fertigstellung des Hausrohbaus zu helfen. Zudem habe er eine befreundete Bauunternehmerin hinzugezogen, die das Haus mit weiteren Helfern unentgeltlich fertig bauen wollte. Die Frau soll ebenfalls noch als Zeugin vernommen werden.

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Dem Zeugen fielen jedoch nach und nach Ungereimtheiten in der Darstellung des Angeklagten auf, wie er vor Gericht schilderte. So habe er herausgefunden, dass ein Bauträger, der den Angeklagten angeblich um eine größere Geldsumme betrogen haben soll, alle Rechnungen korrekt erstellt und zudem zu sehr guten Preisen gearbeitet habe.

Das Haus sei mit Fußbodenheizung und elektrischen Garagentoren "für eine hilfsbedürftige Familie völlig überdimensioniert" gewesen. Zur Übergabe der Spenden kam es letztendlich nicht. "Mich hat das sehr belastet, da will man etwas Gutes tun und dann wird man so hintergangen", sagte der Zeuge.

Eines der Motive für den Doppelmord sieht die Staatsanwaltschaft in der Geldnot des Angeklagten. Sein Haus konnte trotz Unterstützung durch Verwandte nicht fertig gebaut werden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Thomas S. ursprünglich auch die Mutter der Mädchen ermorden wollte, um seine Frau zur Alleinerbin des Familienvermögens zu machen.

dapd

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