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Emotionaler Prozessbeginn nach Schüssen von Schönfließ

4. Mai 2010 | 17:45 Uhr

Foto: dapd

Neuruppin (ddp-lbg). Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag vor dem Neuruppiner Landgericht der Prozess gegen drei Berliner Polizisten wegen der tödlichen Schüsse auf den Berliner Kleinkriminellen Dennis J. im brandenburgischen Schönfließ begonnen. Strenge Einlasskontrollen und die geringe Zahl von Sitzplätzen empörten vor allem die Angehörigen und Freunden des bei dem Polizeieinsatz getöteten 26-Jährigen. „Warum bekommen die Opfer keine Plätze?“, riefen sie. Viele Zuschauer mussten den Prozess im Stehen verfolgen.

In dem Verfahren muss sich ein 36-jähriger Beamter wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Er soll am Silvesterabend 2008 achtmal auf den in einem Fahrzeug sitzenden Dennis J. gefeuert und den 26-Jährigen bereits mit dem ersten Schuss in die Lunge getötet haben. Der Schuss sei aus kürzester Distanz auf den Oberkörper des in seinem Auto sitzenden Mannes abgegeben worden, sagte Staatsanwalt Kay Clement in der Anklage. Den Tod habe der Schütze dabei billigend in Kauf genommen. „Der Angeklagte wollte die Festnahme um jeden Preis“, sagte Clement. Als Dennis J. flüchten wollte, habe der Beamte noch weitere siebenmal gefeuert.

Ebenfalls angeklagt sind zwei weitere Polizisten, die an dem Abend mit im Einsatz waren. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft versuchte Strafvereitelung im Amt vor. Sie sollen durch falsche Aussagen versucht haben, die Ermittlungen gegen ihren Kollegen zu behindern. Zu dritt sollen die Beamten Dennis J. in einer Reihenhaussiedlung in Schönfließ aufgelauert haben, nachdem sie einen entsprechenden Tipp von dessen Freundin erhalten hatten.

Die drei Angeklagten, die mit Personenschützern vor Gericht erschienen waren, verweigerten persönliche Aussagen zum Tathergang. Sowohl der Hauptangeklagte Reinhard R. als auch seine Kollegen Olaf B. und Heinz Werner S. ließen über ihre Verteidiger Erklärungen verlesen, in denen sie sich für den Tod des Mannes entschuldigten. Reinhard R., ein kräftiger und großer Mann mit Kurzhaarschnitt, drückte dabei erstmals sein Beileid für die Angehörigen aus.

Es handle sich aber auch für ihn um „die schwerste Belastungsprobe seines Leben“, heißt es in der Erklärung des seit Januar 2009 vom Dienst suspendierten Beamten. Zur Tat selbst äußerte er sich nicht. Der 36-Jährige wiederholte jedoch seine Darstellung, die Schüsse aus Notwehr abgegeben zu haben. „Es hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben meiner Kollegen und mich bestanden“, sagte er. Diese Erklärung quittierten die Zuschauer mit Sprüchen wie: „Ihr lügt doch alle.“

Ausführliche Erklärungen zum Tathergang verlasen die Anwälte der beiden Kollegen von Reinhard R. Darin sagten die Polizisten aus, dass sie von dem tödlichen Schuss nichts mitbekommen hätten. „Ich schieße seit 35 Jahren ausschließlich auf Schießständen mit Gehörschutz und traue mir deshalb nicht zu, Raketen von Pistolenschüssen zu unterscheiden“, sagte etwa Polizeihauptkommissar Heinz Werner S., der als Spezialist für Festnahmen an dem Einsatz beteiligt war.

Das Gericht hörte am ersten Prozesstag einen Brandenburger Polizeibeamten als Zeugen, der die Angeklagten am Tatabend vernommen hatte. Er gab an, dass die Polizisten am 31. Dezember 2008 entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise, nach der Gemeinschaftstäter getrennt werden, mehrere Stunden gemeinsam in einem Raum in der Hennigsdorfer Polizeiwache verbrachten, bevor sie aussagten. Prozessbeobachter mutmaßen deshalb, dass die drei Beamten ausreichend Zeit für Absprachen gehabt hätten.

Der Vertreter der Nebenklage, der Berliner Rechtsanwalt Friedhelm Enners, wertete den Prozessauftakt als „hoch professionellen Auftritt der drei Polizisten, bei dem jeder weiß, was er tun muss“. In den Aussagen der beiden Mitangeklagten sah er aber eine Abkehr von den bisherigen Alibi-Versionen zugunsten von Reinhard R. „Die angebliche Notwehrsituation wurde durch sie nicht mehr aktiv bestätigt“, sagte Enners. Als Motiv des Sinneswandels vermutete er die Angst der Angeklagten vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Der Prozess sollte am Abend mit einer Begehung des Tatorts in Schönfließ durch die Richter und Prozessbeteiligten fortgesetzt werden. Für die Verhandlung sind insgesamt neun Tage angesetzt, geladen sind 15 Zeugen und fünf Sachverständige. Unter anderem sollen Telefonmitschnitte gehört werden, in denen sich Reinhard R. unmittelbar nach der Tat gegenüber der Freundin von Dennis J. in emotional unbeteiligter Weise über den Tod des Mannes geäußert haben soll. Ein Urteil wird am 28. Juni erwartet.

ddp

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