Angeklagter weist Vorwürfe zu verbotener Internetverlosung zurück
15. März 2010 | 12:15 Uhr
Foto: dapd
München (ddp-bay). Ein wegen Betrugs in 18 294 Fällen angeklagter Berliner hat am Montag vor dem Landgericht München die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. „Ich kann diese ganze Anklage nicht nachvollziehen. Ich wollte niemanden betrügen“, sagte er gegenüber dem Vorsitzenden Richter Peter Noll.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 53-Jährige Ende 2008 ohne Genehmigung eine bundesweite Internetverlosung abgehalten. Auf einer Internetseite mit dem Namen winyourhome.de soll der Angeklagte sein Haus in der Nähe von München als Hauptgewinn in Aussicht gestellt haben, löste diesen jedoch nie ein.
Der Beschuldigte hatte laut Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Verlosung versucht, bei den zuständigen Behörden eine Erlaubnis zur Durchführung eines Glücksspiels zu erhalten, die ihm jedoch nicht erteilt wurde. Mit dem Hinweis, dass das Veranstalten eines öffentlichen Glückspiels verboten ist, wurde er abgewiesen.
Der Mann erklärte seine Verlosung laut den Ermittlern daraufhin zum „Geschicklichkeitsspiel“ und führte sie trotz des behördlichen Verbots durch. „Mein Mandant ist davon ausgegangen, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt und er daher keine Genehmigung braucht“, sagte der Anwalt des Beschuldigten.
Entsprechend dem Spielkonzept sollten 48 000 Personen durch die Überweisung von 19 Euro an dem Spiel teilnehmen. Neben dem Haus, das zum Zeitpunkt der Verlosung mit einer Hypothek von rund 200 000 Euro belastet war, bot er ein Auto als zweiten Preis sowie mehrere kleinere Geldgewinne.
An dem Spiel beteiligten sich mehr als 18 000 Menschen, die die Gebühr teilweise mehrfach überwiesen, um ihre Chancen zu erhöhen. Zu einer tatsächlichen Verlosung und Auszahlung der Preise kam es laut Staatsanwaltschaft nie. Der Beschuldigte hält der Anklagebehörde entgegen, dass es zu einer ordnungsgemäßen Vergabe aller Gewinne gekommen wäre, wenn ihm die weitere Spieldurchführung nicht untersagt worden wäre. Insgesamt wurden die Teilnehmer laut den Ermittlern um Einsätze in einer Höhe von fast 405 000 Euro gebracht.
(ddp)
Abgelegt unter: Haus · Prozesse · Verlosung
