Gericht entscheidet über Ausstellungsverbot für Fotos von Beuys
30. Dezember 2011 | 6:50 Uhr
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Düsseldorf (dapd). Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällt heute (11.30 Uhr) das mit Spannung erwartete Urteil im Urheberrechtsstreit um die Fotos von einer Kunstaktion von Joseph Beuys (1921-1986). In dem Berufungsverfahren hat das Gericht zu entscheiden, ob ein Ausstellungsverbot für die Fotos der Live-Aktion aus dem Jahr 1964 rechtmäßig ist. Das Museum Schloss Moyland hatte die Schwarz-Weiß-Aufnahmen 2009 in einer Ausstellung gezeigt, die Beuys bei der Herstellung einer Fettecke während einer ZDF-Sendung porträtieren. Die Witwe von Beuys sah darin das Urheberrecht verletzt.
dapd
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