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Gericht: Keine Beihilfe zu künstlicher Befruchtung

28. Februar 2012 | 10:55 Uhr

Foto: dapd

Mannheim (dapd-bwb). Eine künstliche Befruchtung in Form der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF) wird nicht von der Beihilfe abgedeckt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Die Richter gaben damit einer Berufung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen statt, welches das Land zur Beihilfe verpflichtet hatte. Das Land hatte sich geweigert, einem unfruchtbaren Beamten Beihilfe zu der etwa 3.500 Euro teuren künstlichen Befruchtung seiner Frau zu gewähren.

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Die Frau hatte sich mit dem Samen eines Spenders befruchten lassen, da sie ebenfalls Probleme bei der natürlichen Befruchtung hatte. Der VGH gab dem Land damit Recht, dass die Unfruchtbarkeit des Klägers zwar eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei. Die künstliche Befruchtung mit der Samenspende eines Dritten stelle aber keine beihilfefähige Krankenbehandlung dar.

dapd

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