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Rechnungshof: Land muss am Glücksspiel-Staatsvertrag festhalten

20. Januar 2011 | 11:10 Uhr

Foto: dapd

Karlsruhe (dapd-bwb). Der Rechnungshof von Baden-Württemberg hat das Land aufgefordert, am Glücksspiel-Staatsvertrag festzuhalten. Ziel müsse es sein, den Staatsvertrag rechtzeitig zu verlängern, erklärte der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding, am Donnerstag in Karlsruhe. Das Land dürfe sich nicht darauf einlassen, die Sportwetten aus dem Monopol herauszunehmen. Dies könnte das Monopol als Ganzes gefährden.

Rechnungshofdirektorin Hilaria Dette warnte, das Ziel, der Suchtgefahr vorzubeugen, lasse sich bei gewerblichen Spielvermittlern viel schwerer erreichen. Sportwetten seien erheblich suchtgefährlicher als Lotterien. Es wäre daher "widersprüchlich", die Lotterien in staatlicher Hand zu halten und die Sportwetten zu liberalisieren.

Der Rechnungshof spricht sich zudem dafür aus, die Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel zu verschärfen, um die Spielsucht effektiver zu bekämpfen. Dafür sei zwar in erster Linie Bundesrecht maßgeblich, räumte Munding ein. Die Länder könnten aber die Öffnungszeiten einschränken und die Kontrollen ausdehnen.

dapd

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