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Gewisses Maß an Verwechslung hinnehmbar

10. November 2010 | 10:55 Uhr

Foto: dapd

Nürnberg (dapd-bwb). Die Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg darf ihren Namen behalten. Die dritte Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Mittwoch eine Unterlassungsklage des Freie Wähler Landesverbandes abgewiesen, der eine Änderung des Namens der im Mai 2010 gegründeten Landesvereinigung erreichen wollte.

Der Vorsitzende Richter Horst Rottmann erklärte die Entscheidung nicht, sondern verwies auf seine Argumentation in der Hauptverhandlung vom 18. Oktober. Damals hatte er gesagt, die beiden politischen Gruppierungen müssten ein gewisses Maß an Verwechslung hinnehmen. Eine Ko-Existenz sei möglich, zumal der Landesverband nur auf kommunaler Ebene antrete und die Landesvereinigung nur auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

Die Landesvereinigung könne ihren Namen ohnehin nicht ändern, da sie als Landesableger der Bundesvereinigung Freie Wähler laut Parteiengesetz dazu verpflichtet sei, die Bezeichnungen "Freie Wähler" und "Baden-Württemberg" zu führen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die zurückliegende Entscheidung des Bundesverbands der Freien Wähler, in Form der Bundesvereinigung als Partei aufzutreten. Der Landesverband Baden-Württemberg wollte dagegen lieber weiter eine parteifreie Wählergemeinschaft bleiben und trat Ende 2009 aus dem Bundesverband aus.

dapd

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