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Freie Wähler streiten vor Gericht um ihren Namen

18. Oktober 2010 | 13:35 Uhr

Foto: dapd

Nürnberg (dapd-bwb). Die Freien Wähler streiten seit Montag in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth über ihren Namen in Baden-Württemberg. Der Ende 2009 von der Bundesvereinigung abgespaltene "Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V." will der Anfang 2010 gegründeten "Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg e.V." untersagen lassen, den fast gleichen Namen zu führen. Eine Entscheidung wird die Kammer am 10. November verkünden.

Die Namensähnlichkeit sei ein "Etikettenschwindel", argumentierte der Vorsitzende des Landesverbandes, Heinz Kälberer. Die Mitglieder seines Verbandes hätten die Gründung der Partei "Freie Wähler" erst vorangetrieben. Sie hätten die älteren Namensrechte. Eine Änderung des Namens würde die langjährige Tradition aufs Spiel setzen.

Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Bundesvereinigung Freie Wähler, argumentierte, dass der Landesableger seiner Partei laut Parteiengesetz sowohl die Begriffe "Freie Wähler" als auch "Baden-Württemberg" führen müsse. Ein anderer Name sei für die Landesvereinigung somit gar nicht möglich. Zudem träten die Landesvereinigungen in allen Bundesländern unter dieser Bezeichnung auf.

Das sah der Vorsitzende Richter der dritten Zivilkammer, Horst Rottmann, genauso: Weil die Landesvereinigung anders als der ausschließlich auf kommunaler Ebene auftretende Landesverband eine Partei sei, gelte für sie das Parteiengesetz. Der Landesverband tritt dagegen nur als Wählergemeinschaft auf. Im Übrigen habe der Bundesverband einstimmig für die Gründung der Landesvereinigung gestimmt. Der später ausgetretene Landesverband hatte sich an dieser Wahl nicht beteiligt.

Rottmann erklärte, er sehe eine Pattsituation zwischen den beiden politischen Gruppierungen. Beide Seiten müssten ein "gewisses Maß" an Verwechslung hinnehmen, betonte er. Eine Ko-Existenz sei aber möglich. Er regte an, die Unterlassungsklage fallen zu lassen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die zurückliegende Entscheidung des Bundesverbands der Freien Wähler, in Form der Bundesvereinigung als Partei aufzutreten. Der Landesverband Baden-Württemberg wollte dagegen lieber weiter eine parteifreie Wählergemeinschaft bleiben und trat aus dem Bundesverband aus.

dapd

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