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	<title>Boulevard Baden &#187; VGH</title>
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	<description>Boulevard Baden - Die täglich aktuelle Ergänzung Ihrer Wochenzeitung</description>
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		<title>Noch viele Klagen gegen Frankfurter Flughafenausbau anhängig</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Mar 2013 14:05:26 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Flughafen]]></category>
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		<description><![CDATA[Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) sind noch immer viele Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens anhängig. Es handele sich um etwa 60 Verfahren mit rund 200 Klägern, sagte VGH-Präsident Hans Rothaug am Donnerstag auf der Jahres-Pressekonferenz des Gerichtshofs in Kassel. Hinzu kommen noch 25 weitere Klagen gegen die veränderten Flugrouten nach dem Bau der neuen Landebahn.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kassel (dapd). Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) sind noch immer viele Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens anhängig. Es handele sich um etwa 60 Verfahren mit rund 200 Klägern, sagte VGH-Präsident Hans Rothaug am Donnerstag auf der Jahres-Pressekonferenz des Gerichtshofs in Kassel. Hinzu kommen noch 25 weitere Klagen gegen die veränderten Flugrouten nach dem Bau der neuen Landebahn.</p>
<p>Mit diesen will sich der Verwaltungsgerichtshof den Angaben zufolge im Laufe des Jahres befassen. Die Kläger machen vor allem eine unzumutbare Belästigung unter den neuen Flugrouten geltend. Bei den anderen 60 Klagen zum Flughafenausbau selbst wird nach den Worten des VGH-Präsidenten jetzt geprüft, ob sie nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über 13 Musterklagen ohne mündliche Anhörung abgeschlossen werden können.</p>
<p>Das Leipziger Gericht hatte vergangenes Jahr in letzter Instanz entschieden, dass der Bau der neuen Landebahn Nordwest rechtens ist, zugleich aber strikte Auflagen zur Einhaltung des Nachtflugverbots zwischen 23.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens gemacht. Mit einer Entscheidung über die jetzt noch anhängigen Verfahren sei nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.</p>
<p>Ansonsten hat sich die Zahl der neu eingegangenen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof 2012 vor allem durch mehr Klagen zum Thema Asyl erhöht.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Echter Fall vor nicht realem Gericht</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 14:15:06 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Anwältin fährt schwere Geschütze auf: "Hier muss die Stadt Konstanz ihre Bürger schützen." Sarah Göltenbott gibt rhetorisch alles an diesem Freitagmorgen im Schlussplädoyer für die Stadt am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Als erstes deutsches Verwaltungsgericht hat der VGH Baden-Württemberg zu einem MootCourt eingeladen, vor dem Studenten die juristische Praxis üben können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mannheim (dapd-bwb). Die Anwältin fährt schwere Geschütze auf: &#8220;Hier muss die Stadt Konstanz ihre Bürger schützen.&#8221; Sarah Göltenbott gibt rhetorisch alles an diesem Freitagmorgen im Schlussplädoyer für die Stadt am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Als erstes deutsches Verwaltungsgericht hat der VGH Baden-Württemberg zu einem MootCourt eingeladen, vor dem Studenten die juristische Praxis üben können &#8211; und das an einem realen Fall, der Klage gegen das Glasflaschenverbot der Stadt Konstanz.</p>
<p>&#8220;Wir haben am Verwaltungsgerichtshof immer wieder einmal gemerkt, dass die jungen Rechtsanwälte in forensischer Rhetorik nicht ganz so geschult sind &#8211; können sie ja auch nicht&#8221;, sagt Jan Bergmann, Projektleiter und Richter am VGH. Also hatte er die Idee für den MootCourt. &#8220;Ich war sofort begeistert&#8221;, sagt VGH-Präsident Volker Ellenberger, der sich die Zeit nimmt und dem MootCourt vorsitzt. Auch das Landesjustizprüfungsamt sowie der Deutsche Anwaltverein sind dabei. Die juristischen Fakultäten der Unis Tübingen, Konstanz, Freiburg und Heidelberg schicken jeweils ein vierköpfiges Team. Nun dürfen die Studenten im Sitzungssaal III des VGH Anwalt spielen und &#8211; schick ausgestattet mit geliehenen Roben &#8211; argumentieren.</p>
<p>&#8220;Der Fall ist voll aus dem Leben gegriffen und zeigt, dass Jura Spaß macht&#8221;, sagt Bergmann. Die Stadt Konstanz hatte am 21. Juli 2011 eine Polizeiverordnung erlassen, die für bestimmte Uferbereiche gilt und nachts das Mitführen von Glas verbietet, &#8220;wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, dass deren Inhalt beim dauerhaften Verweilen konsumiert werden soll&#8221;. Scherben seien schließlich eine Gefahr für Barfußläufer, Kinder sowie Tiere.</p>
<p>Bergmann hat den Fall leicht verändert. Er lässt einen Umweltverband die Klage gegen die Polizeiverordnung unterstützen. &#8220;So kommen europarechtliche Aspekte mit in den Fall. Das macht ihn noch spannender&#8221;, erklärt Bergmann. Ob ein Verband vor einem deutschen Verwaltungsgericht klagen darf, beschäftigt auch die Studenten. Göltenbotts Team von der Uni Tübingen bestreitet das für die Stadt Konstanz. Xinming Chens Team der Uni Konstanz, das in der ersten Runde die Klägerrolle einnimmt, sieht das natürlich anders. Das Braunbär-Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaube dies, wenn das Umweltrecht betroffen sei, argumentieren die Studenten.</p>
<p>Die Parteien werfen einander die Argumente um die Ohren: Das Glasflaschenverbot sei unverhältnismäßig. Für den Kläger, einen Studenten, der abends gern mit Freunden eine Flasche Bier am Ufer trinkt und sich in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt sieht, führen die Konstanzer das Grundgesetz ins Feld. Nach Ansicht der Studenten stellt sich auch die Frage, ob die Stadt auf dem Umweg des Glasverbots nicht ein Alkoholverbot erwirken will; der VGH hatte ein solches Verbot der Stadt Freiburg 2009 gekippt.</p>
<p>Eine gute Stunde dauert die erste Verhandlung im Wettbewerb, mit Eingangsplädoyers, wechselseitigen Antworten, fiesen Fragen des Senats und Abschlussplädoyers beider Parteien. Vier Mal spielt der MootCourt das durch, denn jedes Team tritt einmal als Kläger und einmal als Beklagte an. Die Klägerrolle sei einfacher, meinen die Tübinger. &#8220;Ich musste einiges aus meinem Eingangsplädoyer streichen, um der anderen Partei keine Argumente zu liefern&#8221;, sagt Philip Retzbach vom Tübinger Team. Eine wichtige Übung, findet er: &#8220;Der MootCourt deckt einen Bereich ab, der sonst viel zu kurz kommt &#8211; frei zu sprechen und beide Seiten zu vertreten.&#8221;</p>
<p>Auch Xinming Chen reizt das. In seiner Hausarbeit hatte er Zweifel an den Argumenten, die er nun vertritt. &#8220;Das ist spannend, in diese Rolle zu schlüpfen&#8221;, sagt er. Bergmanns Idee scheint aufzugehen. &#8220;Wenn man Studenten mit Prozessspielen packt, sind sie eigentlich fast immer mit Feuer und Flamme dabei &#8211; und lernen viel&#8221;, sagt er.</p>
<p>Der Senat fällt kein Urteil, dafür kürt er zwei Siegerteams und prämiert das beste Plädoyer. Die eigentliche Sache wird am 26. Juli verhandelt. Zwei Vertreter der Stadt Konstanz sind schon mal nach Mannheim gekommen, kritzeln ihre Blöcke voll und präparieren sich für ihre Verhandlung. Die echte.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Mehr Verfahrenseingänge beim Verwaltungsgerichtshof</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 13:35:09 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Panorama]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichte]]></category>
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		<description><![CDATA[Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Verfahren eingegangen als in 2010. In allgemeinen Verwaltungsrechtssachen kamen 3.130 Verfahren hinzu, 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie VGH-Präsident Volker Ellenberger am Dienstag in Mannheim sagte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mannheim (dapd-bwb). Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Verfahren eingegangen als in 2010. In allgemeinen Verwaltungsrechtssachen kamen 3.130 Verfahren hinzu, 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie VGH-Präsident Volker Ellenberger am Dienstag in Mannheim sagte. Deutlich mehr Neueingänge gab es vor allem im Asylrecht.</p>
<p>Der VGH war im vergangenen Jahr zudem verstärkt mit Großvorhaben befasst. Das Bahnbauprojekt &#8220;Stuttgart 21&#8243;, der Bau von Block 9 des Großkraftwerks Mannheim und die Ethylen-Pipeline Süd beschäftigten drei Senate teils mehrfach.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Gericht: Keine Beihilfe zu künstlicher Befruchtung</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 09:55:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine künstliche Befruchtung in Form der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF) wird nicht von der Beihilfe abgedeckt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Richter gaben damit einer Berufung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen statt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mannheim (dapd-bwb). Eine künstliche Befruchtung in Form der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF) wird nicht von der Beihilfe abgedeckt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. </p>
<p>Die Richter gaben damit einer Berufung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen statt, welches das Land zur Beihilfe verpflichtet hatte. Das Land hatte sich geweigert, einem unfruchtbaren Beamten Beihilfe zu der etwa 3.500 Euro teuren künstlichen Befruchtung seiner Frau zu gewähren.</p>
<p>Die Frau hatte sich mit dem Samen eines Spenders befruchten lassen, da sie ebenfalls Probleme bei der natürlichen Befruchtung hatte. Der VGH gab dem Land damit Recht, dass die Unfruchtbarkeit des Klägers zwar eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei. Die künstliche Befruchtung mit der Samenspende eines Dritten stelle aber keine beihilfefähige Krankenbehandlung dar.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Gericht bestätigt Hells Angels-Verbot in Pforzheim</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 15:35:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das vom Innenministerium verhängte Verbot der Rockergruppe Hells Angels in Pforzheim ist voraussichtlich rechtmäßig. Es spreche vieles dafür, dass Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim mit. Mit dieser Begründung wies das Gericht einen Antrag des Vereins auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pforzheim/Mannheim (dapd-bwb). Das vom Innenministerium verhängte Verbot der Rockergruppe Hells Angels in Pforzheim ist voraussichtlich rechtmäßig. Es spreche vieles dafür, dass Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim mit. Mit dieser Begründung wies das Gericht einen Antrag des Vereins auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab.</p>
<p>Das Innenministerium hatte den &#8220;Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland&#8221; und dessen Unterstützerclub im Sommer 2011 verboten. Der Verein hatte dagegen Klage erhoben, die derzeit noch beim VGH anhängig ist.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Neuer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 09:40:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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		<description><![CDATA[Mannheim (dapd-bwb). Andreas Roth ist neuer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH). Der gebürtige Hamburger löst Reinhard Schwan ab, der Ende Oktober nach über 26-jähriger Tätigkeit am VGH in den Ruhestand ging, wie das Gericht am Freitag in Mannheim mitteilte.
Roth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. 1993 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1997 wechselte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mannheim (dapd-bwb). Andreas Roth ist neuer Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH). Der gebürtige Hamburger löst Reinhard Schwan ab, der Ende Oktober nach über 26-jähriger Tätigkeit am VGH in den Ruhestand ging, wie das Gericht am Freitag in Mannheim mitteilte.</p>
<p>Roth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. 1993 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1997 wechselte er zum VGH und war dort ab 1999 als Richter tätig. 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt.</p>
<p>dapd/sas/eng /1</p>
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		<title>Fotovoltaikanlagen verstoßen nicht grundsätzlich gegen Denkmalschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 10:45:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Fotovoltaikanlagen auf Dächern von Kulturdenkmälern verstoßen nicht grundsätzlich gegen den Denkmalschutz. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mannheim (dapd-bwb). Fotovoltaikanlagen auf Dächern von Kulturdenkmälern verstoßen nicht grundsätzlich gegen den Denkmalschutz. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.</p>
<p>Die katholische Kirchengemeinde St. Urban in Emeringen auf der Schwäbischen Alb hatte 2008 den Aufbau einer Fotovoltaikanlage auf ihrer Pfarrscheuer beantragt. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hatte dies abgelehnt &#8211; mit der Begründung, sie beeinträchtige das denkmalgeschützte Ensemble von Kirche, Pfarrhaus und Scheune. Die Gemeinde klagte erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen und legte beim VGH Berufung ein.</p>
<p>Der VGH verlangte nun eine neue Prüfung durch das Denkmalschutzamt. Bei der Abwägung mit den Belangen des Denkmalschutzes sei der Klimaschutz, der in Grundgesetz und Landesverfassung als Staatsziel festgeschrieben sei, nicht ausreichend berücksichtigt.</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Weg frei für ein Grundsatzurteil</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 21:05:03 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Agrar]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[VGH]]></category>

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		<description><![CDATA[Im langjährigen Streit um das Unterpflügen von mit Gentechnik versetztem Raps hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Weg für ein Grundsatzurteil freigemacht. Die Kasseler Richter erklärten am Mittwoch eine 2007 getroffene Anordnung zur Vernichtung der Aussaat für rechtswidrig. Gleichzeitig ließen sie gegen ihr Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kassel (dapd). Im langjährigen Streit um das Unterpflügen von mit Gentechnik versetztem Raps hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Weg für ein Grundsatzurteil freigemacht. Die Kasseler Richter erklärten am Mittwoch eine 2007 getroffene Anordnung zur Vernichtung der Aussaat für rechtswidrig. Gleichzeitig ließen sie gegen ihr Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.</p>
<p>Das Urteil folgt auf einen Vorgang, der 2007 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Ein staatliches Labor in Nordrhein-Westfalen hatte damals in einer Partie konventionellen Raps-Saatguts der Firma Deutsche Saatveredelung AG Spuren gentechnisch veränderter Organismen festgestellt. Bauern in etlichen Bundesländern hatten dieses Saatgut ausgebracht und mussten nun auf Anordnung der jeweils zuständigen Behörden ihre Felder umpflügen. Damit sollte die Gefahr einer Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen unterbunden werden.</p>
<p>In dem nun vor dem VGH verhandelten Fall ging es um die Klage eines Landwirts aus Südniedersachsen, der im angrenzenden hessischen Werra-Meißner-Kreis Rapsfelder von rund 28 Hektar Fläche hatte umpflügen müssen. Die Anordnung dazu hatte das Regierungspräsidium Gießen erlassen. Die Behörde vertrat die Auffassung, mit der Aussaat habe der Betrieb gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes ohne erforderliche Genehmigung freigesetzt. Die Vernichtung anzuordnen sei deshalb erforderlich. Dass der Landwirt von der Verunreinigung des Saatguts keine Kenntnis hatte, spiele keine Rolle.</p>
<p>Der Betrieb folgte schließlich der Anordnung. Nach Angaben seiner Anwälte entstand ihm dadurch ein Schaden von rund 25.000 Euro. Im Nachhinein reichte er Klage ein, um klären zu lassen, ob die Anordnung rechtswidrig war. Damit sollten auch mögliche Schadenersatzansprüche vorbereitet werden. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Klage im März 2009 abgewiesen hatte, hatte sie nun in zweiter Instanz Erfolg.</p>
<p>Zur Urteilsbegründung erklärte der 6. Senat des VGH, die Anordnung des Regierungspräsidiums sei deshalb rechtswidrig, weil der Betrieb nicht gezielt gentechnisch verunreinigtes Saatgut ausgebracht habe. Auch habe die Behörde das mit der Anordnung verfolgte öffentliche Interesse an der Abwehr von Gefahren nicht hinreichend mit den finanziellen und sonstigen Folgen für den Landwirt abgewogen.</p>
<p>Einer der Klägeranwälte vertritt nach eigenen Angaben Landwirte in mehreren weiteren Bundesländern in vergleichbaren Verfahren. Zwei Fälle seien vor den Oberlandesgerichten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein anhängig.</p>
<p>Aktenzeichen: 6 A 400/10</p>
<p>dapd</p>
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		<title>Kombilösung: Ablehnung des Bürgerentscheids ist keine Überraschung für die Grünen</title>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 14:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>manderer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Grüne]]></category>
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		<description><![CDATA[Karlsruhe (bb). „Die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Eilantrag der Tunnelgegner hat uns nach über drei Monaten nicht mehr wirklich überrascht“, so die GRÜNE Gemeinderatsfraktion auf die Ablehnung des Bürgerentscheids durch den VGH in Mannheim.  “Interessant ist für uns aber die Begründung für das Zurückweisen des Eilantrags.
Die unterscheidet sich nämlich deutlich von der des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Karlsruhe (bb). „Die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Eilantrag der Tunnelgegner hat uns nach über drei Monaten nicht mehr wirklich überrascht“, so die GRÜNE Gemeinderatsfraktion auf die Ablehnung des Bürgerentscheids durch den VGH in Mannheim.  “Interessant ist für uns aber die Begründung für das Zurückweisen des Eilantrags.</p>
<p>Die unterscheidet sich nämlich deutlich von der des Karlsruher Verwaltungsgerichts“, erklärt Fraktionssprecherin Bettina Lisbach „Im Gegensatz zu den Karlsruher Richtern sieht der VGH den Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzungsreihenfolge vom 21.10.2008 nicht als Frist auslösend an. Damit wird unsere Rechtsauffassung in dieser Frage klar bestätigt.“ Dagegen werde nun der Beschluss des Gemeinderats zur Einleitung der Planfeststellungsverfahrens für die U-Strab vom 19.07.2005 als entscheidend angesehen, der nach Auffassung der Mannheimer Juristen nur bis Anfang September 2005 anfechtbar gewesen wäre.</p>
<p>„Dabei war die Entscheidung ja durch den Bürgerentscheid getroffen worden und der Gemeinderat hat 2005 lediglich die Umsetzung eingeleitet“, so Johannes Honné, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. Deshalb konnten die Tunnelgegner davon ausgehen, dass keine Sechs-Wochen-Frist für ein Bürgerbegehren zu beachten sei.</p>
<p>„Auch wenn man die juristische Auffassung des VGH teilt, macht die Ablehnung des Eilantrags vor allem deutlich, wie hoch die Hürden für Bürgerbegehren in Baden-Württemberg sind. Und so ist die VGH-Entscheidung, auch wenn wir sie respektieren müssen, vor allem ein Armutszeugnis für die direkte Demokratie in unserem Bundesland“, betonen Honné und Lisbach.  „Wir bedauern sehr, dass es nicht gelungen ist, den vielen Tausend Karlsruherinnen und Karlsruhern, die sich für das Bürgerbegehren engagiert haben, zum Erfolg zu verhelfen“, so die GRÜNEN.</p>
<p>„Es wäre ein Gebot der Fairness gewesen, dass die politische Mehrheit im Gemeinderat alles daran setzt, einen erneuten Bürgerentscheid zu dem umstrittenen Projekt möglich zu machen. Allein die Tatsache, dass der städtische Kostenanteil für die Kombilösung mehr als doppelt so hoch sein wird, wie noch 2002 angenommen – bei gleichzeitig dramatisch verschlechterter Finanzlage der Stadt und ihrer Gesellschaften – hätte dies gerechtfertigt.“</p>
<p>Auf die Aufforderung des Oberbürgermeisters, sich den Herausforderungen bei der Umsetzung der Kombilösung zu stellen, antworten die GRÜNEN: „Wir werden weiterhin mit unserer Kritik an dem sinnlosen und viel zu teuren Großprojekt nicht hinter dem Berg halten. Unser Schwerpunkt wird jetzt aber darauf liegen, von Stadtverwaltung und KASIG eine offene  Informationspolitik einzufordern und die negativen Auswirkungen für die Bevölkerung während und nach dem Tunnelbau so weit wie möglich zu minimieren.“</p>
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