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Eigenheim-Schnäppchen – was darf ich mir leisten?
30. Mai 2012 | 9:53 Uhr
Selbst diese Villa kann bei einer Versteigerung günstig weggehen. (Foto: www.istockphoto.com/wakila)
(pr). Viele Paare und junge Familien träumen von einem Eigenheim. Kommt man jedoch auf die Finanzierung zu sprechen, fallen die Mundwinkel meist nach unten. Dennoch muss ein Einfamilienhaus kein Luftschloss bleiben. Es gibt durchaus Möglichkeiten wie man günstig an eine Immobilie kommt. Kaufen beispielweise ist billiger als bauen.
Laut den Auskünften des Instituts für Städtebau, Wohnwirtschaft und Bausparwesen in Berlin sind Neubauten im Schnitt 20 Prozent teurer als Gebraucht-Käufe. Geht man nach den Landesbanken beträgt die Differenz sogar ein Drittel.
Natürlich ist es toll, sich ein Haus nach den eigenen Vorstellungen entwerfen zu lassen, aber vielleicht existiert das Wunschobjekt schon irgendwo. Finanziell lohnt es sich auf jeden Fall mehr zu kaufen, statt bauen zu lassen, selbst wenn man Renovierungs- beziehungsweise Sanierungskosten noch mit einrechnet.
Zwangsversteigerungen als Teil des Immobilien-Marktes
Eine Menge Interessenten haben in den letzten Jahren das Amtsgericht als Schnäppchenmarkt für sich entdeckt. Dass Gebäude-Auktionen so beliebt geworden sind, liegt sicher unter anderem daran, dass ihre Zahl stark zugenommen hat. Eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit führen inzwischen schnell dazu, dass ein Zuhause unter den Hammer kommt.
Egal wie bitter dieses Schicksal für den Einzelnen sein mag, Zwangsversteigerungen stellen tatsächlich eine günstige Gelegenheit zum Hauskauf dar – im wahrsten Sinne des Wortes.
Die Wertermittlung der Immobilie sollte möglichst zuverlässig sein
Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es reicht nicht, sich nur über die Ausschreibungen in den Lokalzeitungen zu informieren. Zumindest sollte man die Akte einsehen, die beim Amtsgericht hinterlegt wurde. Das wichtigste Dokument darin ist das Verkehrswertgutachten. Inhalt dieses Gutachtens ist eine Schätzung des Wertes der Immobilie. Erstellt wird es von einem vom Gericht beauftragten Experten. Es schützt jedoch niemanden davor zu viel zu zahlen. Im Falle eines Falles sollte man verschiedene Immobiliengutachter für eine Einschätzung heranziehen.
Sofern die Möglichkeit besteht empfiehlt es sich unbedingt mit einem Architekten oder Sachverständigen einen Rundgang durch das betreffende Objekt zu machen. Doch einen Anspruch darauf hat man nicht. Nicht einmal der Gutachter darf das Gebäude von innen sehen, falls der Eigentümer oder die Bewohner das verweigern.
Eine außergerichtliche Einigung anstreben
Eventuell kann man auch der Gläubiger-Bank ein Angebot unterbreiten, bevor das betreffende Besitztum unter den Hammer kommt. Vermutlich bekommt man dann sogar einen recht günstigen Kredit vom Geldinstitut. Mit nur zehn Prozent Eigenkapital ist der Wohnungskauf oft schon finanziert.
Dann allerdings heißt es sparsam wirtschaften, damit nicht Ihre Immobilie die nächste ist, die versteigert wird.
Weiterführende Links:
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