. .

Freie Wähler fragen nach Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

18. Mai 2012 | 10:06 Uhr

Kinderspielplatz

Karlsruhe (bb). Zielsetzung der Stadt Karlsruhe ist es, für Eltern ein bedarfgerechtes, qualitativ gutes Angebot der „Erziehung, Bildung und Betreuung“ in öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Hierzu erfolgte in den letzten Jahren ein Ausbau an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Schülerhorte) für Vorschul- und Schulkinder.

Kinder haben ab dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Mit dem im Januar 2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) wird der bestehende Rechtsanspruch für  unter Dreijährige erweitert.

Ab Mitte 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr und darunter einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege. Zur Sicherung dieses Rechtsanspruchs ist auch in Karlsruhe ein Ausbau an Plätzen für Kinder von zwei Monaten bis drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege erforderlich.

Der Gemeinderat hat deshalb am 21. Oktober 2008, nach einstimmigem Beschluss im Jugendhilfeausschuss, als Ausbauziele beschlossen:

- bis 2013 ein bedarfsgerechtes qualitatives und quantitatives Angebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren zu schaffen,
- mit jährlichen Ausbauschritten von rund 280 Plätzen die Platzkapazität bis 2013 auf 2.595 Plätze zu erhöhen und
- wie im Masterplan festgelegt, durch einen weiteren Ausbau bis 2015 für 40 % der Kinder ein Angebot zur Verfügung zu stellen.

Im Moment macht die Stadt Karlsruhe eine Vollerhebung.

Anfragen von Eltern, haben nun die Stadträte der Freien Wähler, Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel bewegt bei der Verwaltung nachzufragen: „Wie geht die Stadt Karlsruhe damit um, wenn der Rechtsanspruch in Kraft tritt und die Eltern diesen Anspruch erfüllt wissen wollen?“ und stellten diesbezüglich folgende ergänzende Fragen:

A. Mit welchen Konsequenzen rechnet die Stadt Karlsruhe bei Eintritt des Rechtsanspruchs?

B. Wird es Klagen von Eltern geben, die keinen Platz für ihr/e Kind/er bekommen?

C. Sind Schadensersatzanspruche abzusehen, wenn Eltern einen benötigten Kita-Platz nicht erhalten?

Abgelegt unter: · · · · · · ·
Zum Seitenanfang

  • die neue Welle Webradio
  • Boulevard Baden auf Facebook

  • Was trauen Sie dem KSC in der Zweiten Liga zu?

    Ergebnis ansehen

    Loading ... Loading ...