Vorübergehende Lockerung des Nachtflugverbots wieder aufgehoben
27. April 2010 | 13:00 UhrStuttgart (ddp-bwb). Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat am Dienstag die Lockerung des Nachtflugverbots in Baden-Württemberg wieder aufgehoben. Der Flugverkehr habe sich nach den Beeinträchtigungen in der vergangenen Woche durch den Vulkanausbruch auf Island wieder weitgehend normalisiert, begründete das Ministerium die Entscheidung. Insgesamt 14 Starts und Landungen hätten in den vergangenen sieben Tagen außerhalb der sonst üblichen Flugzeiten stattgefunden, davon elf am Stuttgarter Flughafen, zwei am Flughafen Karlsruhe Baden-Baden und einer am Flughafen in Friedrichshafen.
Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) lobte Flughäfen und Fluggesellschaften, wie sie mit den Lockerungen umgegangen seien. Zugleich bedankte sie sich bei den Flughafenanrainern für ihr Verständnis: „Den Anwohnern gebührt Dank, dass sie die zusätzlichen Belastungen insbesondere im Interesse der gestrandeten Passagiere, die dadurch früher haben nach Hause kommen können, hingenommen haben.“
Nach dem Vulkanausbruch auf Island war es europaweit zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr gekommen. Das Umwelt- und Verkehrsministerium erlaubte deshalb ausnahmsweise in den vergangenen sieben Tagen, bereits um 5.00 Uhr, statt um 6.00 Uhr mit dem Flugverkehr zu beginnen. Am Abend konnten die letzten Maschinen bis 1.00 Uhr, statt wie sonst bis 23.00 Uhr starten oder landen.
ddp/wca/mwa
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