Für den Klimawandel gerüstet
6. März 2010 | 18:19 Uhr
Karlsruhe (bla). Nach dem Sturm Xynthia”, der auch in Karlsruhe zum Teil schwere Schäden anrichtete, stellen sich viele die Frage, wie lange die Versicherungen angesichts des Klimawandels und der damit offenbar einhergehenden wachsenden Häufigkeit von Unwettern die Schäden noch im Rahmen der Kasko oder Haftpflicht regulieren können. Droht da eine Unwetter-Zusatzversicherung?
”Ein Ansteigen der Häufigkeit können wir bisher bei uns – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang feststellen”, sagt Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim BGV/Badische Versicherung in Karlsruhe. Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor Schaden, ergänzt: “Die Bezahlbarkeit sollte trotz Häufung kein Problem sein. Jede Versicherung ist eine Solidargemeinschaft von bestimmten Risikoträgern, die sich gerade bei zufälligen Risikohäufungen bewährt hat”. Jeder Mensch sei immer und überall im Risiko, wen es wann und wo treffe, sei eben Zufall, sagt Fröhlich.
Das Sturmtief Xynthia” war nach Einschätzung der BGV-Experten mit Kyrill” oder Lothar” nicht zu vergleichen. Die Anzahl der Schäden lag im Normalbereich, ebenso die Höhe des Durchschnittsschadens. Günter Fröhlich sagt: Die Schadenstückzahl liegt im Rahmen dessen, was wir in der Zeit der sogenannten Frühjahrsstürme kalkulieren müssen.”
Der Karlsruher SC, der das Spiel gegen Kaiserslautern trotz Unwetterwarnung stattfinden ließ, so dass im Stadionbereich umstürzende Bäume mehrere Autos teilweise total beschädigten, ist nicht unbedingt in Haftung zu nehmen.
Günter Fröhlich erklärt: “Die Regresslage ist tatsächlich zu prüfen, was aber abschließend noch nicht möglich ist, da hier verschiedene Faktoren zu beachten sind.” Eine Haftung wegen der nicht erfolgten Spielabsage zu begründen, hält Fröhlich für unwahrscheinlich: “Jeden Menschen trifft die Pflicht zur Eigensicherung”. Soll heißen: Man hätte auch zu Hause bleiben können.
“Die Unwetterwarnung war zu pauschal und das Szenario nicht vorhersehbar”, ergänzt Kraftfahrt-Experte Michael Ludwig. Eine Haftung wäre eher durch die Baumeigentümer, teils durch den KSC, teils durch die Stadt Karlsruhe geltend zu machen. Die Stadt Karlsruhe habe ihre Bäume allerdings entsprechend den geltenden Anforderungen gepflegt.
Ludwig erklärt: “Es ist rechtlich sehr schwer, Dritte für einen Sturmschaden verantwortlich zu machen, da ein Verschulden vorliegen muss. Je stärker der Sturm, desto schwieriger ist so ein fahrlässiges Verhalten nachzuweisen”.
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